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VG Greifswald, 08.02.2006 - 3 A 1943/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 08.02.2006 - 3 A 1943/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06
Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 08. Februar 2006 - 3 A 1943/02 - wird abgelehnt.Das Verwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Klage des Klägers (3 A 1943/02) sowie die mit diesem Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbundene, gegen einen Änderungsbescheid des Beklagten vom 28. Mai 2004 gerichtete Klage (3 A 1910/04) mit Urteil vom 8. Februar 2006 abgewiesen.
- VG Greifswald, 14.12.2007 - 3 A 587/05
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Denn die forstwirtschaftlichen Grundstücke sind Bestandteile des Betriebes und unterliegen als solche der Grundsteuer (VG Greifswald, Urt. v. 08.02.2006, 3 A 1943/02, S. 14 des Umdrucks).